Neue Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021
Nach heutiger Aussage der zuständigen Behörden gilt für meine Hundeschule die 2G-Regelung.
Daher ist das Training nur noch mit Nachweis möglich. Dieser ist am Anfang des Trainings zu erbringen.
Kinder unter 16 Jahren sind hiervon ausgenommen laut Corona-Schutzverordnung.
Frank Schomaker
Hundeschule • Team four two
Ausbildung für Mensch & Hund
die Freu(n)de macht