Corona-Schutzverordnung • Training nur noch mit 2G möglich

Neue Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021
Nach heutiger Aussage der zuständigen Behörden gilt für meine Hundeschule die 2G-Regelung.
Daher ist das Training nur noch mit Nachweis möglich. Dieser ist am Anfang des Trainings zu erbringen.
Kinder unter 16 Jahren sind hiervon ausgenommen laut Corona-Schutzverordnung.

Frank Schomaker

Hundeschule • Team four two

Ausbildung für Mensch & Hund
die Freu(n)de macht

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