Neue Coronaschutzverordnung ab 24.11.2021 Nach heutiger Aussage der zuständigen Behörden gilt für meine Hundeschule die 2G-Regelung. Daher ist das Training nur noch mit Nachweis möglich. Dieser ist am Anfang des Trainings zu erbringen. Kinder unter 16 Jahren sind hiervon ausgenommen laut Corona-Schutzverordnung. Frank Schomaker Hundeschule • Team four two Ausbildung für Mensch & Hund die Freu(n)de macht